Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
(1) Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde und gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung.
(2) Mündliche Abreden außerhalb dieses Vertrages sind nicht abgeschlossen.
2. Begriffsbestimmungen:
(1) Unter einem Verbraucher im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person zu verstehen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(2) Ein Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten - sofern nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist - sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmer.
3. Vertragsschluss:
(1) Vertragsschluss über die Internetplattform Ebay
In der Veröffentlichung der Angebotsseite liegt das verbindliche Angebot des Verkäufers auf Abschluss eines Kaufvertrages. Dieses Angebot richtet sich an den Käufer, der während der Laufzeit des Angebotes das höchste Gebot abgibt.
Der Käufer nimmt das Angebot des Verkäufers durch Abgabe eines Angebotes an. Die Annahme erlischt, wenn ein anderer Käufer während der Laufzeit des Angebotes ein höheres Gebot abgibt.
Maßgeblich für die Bemessung der Laufzeit ist die offizielle Ebay-Zeit. Mit dem Ende der vom Verkäufer bestimmten Laufzeit kommt ein Vertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer zustande.
Wird ein Artikel des Verkäufers auf der Internetplattform Ebay mit der „Sofort-Kaufen-Option“ versehen, kommt in diesem Falle ein rechtswirksamer Vertrag über den Kauf des eingestellten Gegenstandes unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit bereits dann zu dem in der Option bestimmten Festpreis zustande, wenn der Käufer diese Option ausübt. Im Weiteren wird ausdrücklich auf die diesbezüglichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens Ebay verwiesen.
Eingabefehler kann der Käufer dadurch berichtigen, dass er den Kaufvorgang abbricht und ggf. von neuem mit dem Gebotsvorgang beginnt.
(2) An Kostenvorschlägen, Zeichnungen oder anderen Unterlagen behält sich die Firma Autoteile Koch die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen darf der Käufer ohne die ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers Dritten nicht zugänglich machen.
4. Preise - Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise werden von dem Verkäufer preisgünstigst gewählt. Von dem Verkäufer ausgewählte oder vom Käufer verlangte besondere Verpackung wird ihm zum Selbstkostenpreis gesondert in Rechnung gestellt. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(2) Die Zahlung ist ausschließlich über EBAY oder Barzahlung bei Abholung zu leisten. Andere Zahlungsmethoden sind - falls nichts anderes vereinbart - unwirksam.
(3) Bei Vorkasse ist die Zahlung des Kaufpreises zzgl. der Versandkosten sofort fällig und innerhalb von 10 Tagen nach Auftragsbestätigung bzw. Ende des Angebots zu leisten. Bei Barzahlung ist diese mit der Abholung am Sitz des Verkäufers ebenfalls innerhalb von 7 Tagen vorzunehmen.
5. Lieferung/Versandbedingungen
(1) Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss. Unsere Artikel werden unverzüglich nach Geldeingang versendet. Sofern wegen Nichtabnahme eine Rücksendung erfolgt, führt der Verkäufer die Zusendung auf Anforderung des Käufers gegen weitere Vorleistung der Versandkosten erneut durch.
(2) Der Verkäufer versichert, dass er über die bei dem Auktionsportal (Ebay) hinterlegten Kontaktmöglichkeiten erreichbar ist (insbesondere E-Mail-Adresse) und die dort angegebene Anschrift der Lieferanschrift entspricht. Eine Abweichung teilt der Käufer dem Verkäufer unmittelbar nach Auktionsende mit. Eine Änderung der Lieferanschrift ist nur innerhalb von 24 Stunden nach Angebotsende möglich.
(3) Ein Versand mehrerer vom gleichen Käufer erworbener Gegenstände in einer Sendung liegt im Ermessen des Verkäufers. Der Käufer hat hierauf keinen Anspruch. Grundsätzlich ist ein solcher gemeinsamer Versand nur auf Anforderung durch den Käufer möglich.
(4) Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
6. Gefahrübergang
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergang und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes geht mit Übergabe an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware am Geschäftssitz des Verkäufers an geeignete Transportpersonen über.
(2) Es sei darauf hingewiesen, dass gem. der §§ 474 Absatz 2 BGB, 447 BGB bei Verträgen zwischen dem Verkäufer als Unternehmer und dem Käufer als Verbraucher die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes gem. der o. g. unter Punkt 6 (1) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt wird.
(3) Transport und sonstige Verpackungen werden - soweit nicht anders vereinbart - nicht von dem Verkäufer zurückgenommen. Der Käufer ist zur Entsorgung der Verpackung eigenständig verantwortlich.
(4) Bei Schäden ist die Verpackung zur Überprüfung als Ganzes aufzubewahren. Unternehmer haben die Ware sofort auf Transportschäden zu untersuchen und diese dem Zusteller und dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
7. Gewährleistung/Haftung
(1) Die Ansprüche auf Mängelbeseitigung des Käufers sind - sofern dieser Unternehmer ist- vorrangig auf einen Nacherfüllungsanspruch, d. h. Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(2) Ist der Käufer Verbraucher, so hat dieser zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Verkäufer ist indes berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, sofern sie allein mit unverhältnismäßig hohen Kosten ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
(3) Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist für den Verkäufer unzumutbar, wenn der von ihm nachgewiesene Kostenaufwand 25 % des gesamten Auftragsvolumens übersteigt. In diesem Fall verbleiben dem Käufer die gesetzlichen Rechte auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung.
(4)a) Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt für Geschäfte mit einem Unternehmer bei neu hergestellten Sachen 1 Jahr ab Ablieferung der Kaufsache. Der Verkauf von gebrauchten Sachen erfolgt in diesem Fall unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung.
(4)b) Gegenüber Verbrauchern, d.h. natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, ist die Sachmängelhaftung bei Gebrauchtwaren auf 1 Jahr begrenzt.
(5) Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit dem Verkäufer keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung - im unternehmerischen Geschäftsverkehr- auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen. Insoweit haftet der Verkäufer insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand entstanden sind. Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
(6) Die Gewährleistung entfällt auch, wenn der korrekte Einbau eines Kaufgegenstandes nicht als fachkundig nachgewiesen werden kann, wenn unsachgemäße Eingriffe (z. B. Manipulation des Kilometerzählers) vorgenommen worden sind, oder der Käufer an einem mangelhaften Gegenstand eigenmächtig Reparaturversuche unternommen hat.
8. Beanstandungen:
(1) Die Ansprüche des Käufers aus der Sachmangelhaftung setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügobliegenheiten ordnungsgemäß und rechtzeitig nachgekommen ist, soweit der Käufer Unternehmer ist.
(2) Der Käufer hat in diesem Fall offenkundige Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen.
(3) Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch 1 Jahr nach Lieferung zu rügen.
9. Eigentumsvorbehalt:
(1) Die Kaufsache bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB behält sich der Verkäufer das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, die Liefergegenstände pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, dies auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
(3) Der Käufer ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages der von ihm geschuldeten Kaufpreisforderung einschließlich der jeweiligen Umsatzsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden sind. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Forderungen nicht selbst einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist einer der letztgenannten Umstände eingetreten, hat der Käufer den Verkäufer auf Verlangen alle Angaben zu machen, die zum Einzug der abgetretenen Forderung erforderlich sind und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen sowie den betreffenden Schuldnern (Dritten) die Abtretung anzuzeigen.
(4) Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer insbesondere Klage gem. § 771 ZPO erheben kann. Kosten und Schäden derartiger Zugriffe sind vom Käufer zu tragen, sofern der Verkäufer bei dem Dritten keinen Rückgriff nehmen kann.
(5) Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes erfolgt stets für den Verkäufer. Wird der Liefergegenstand mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Lieferungsstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleich wie für die unter Vorbehalt gelieferten Sachen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer.
Link auf die Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU: http://ec.europa.eu/consumers/odr/